Praktika
Das Bundespatentgericht stellt Praktikumsplätze im Rahmen der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung (Pflichtpraktikum) bereit.
Informationen zum Praktikum:
für Studentinnen und Studenten / Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Studentinnen und Studenten können bei nachgewiesenen Kenntnissen (Seminare, Kurse etc.) im gewerblichen Rechtsschutz ein Praktikum absolvieren, vorausgesetzt, die Zahl der dem Gericht zugewiesenen Patentanwaltsbewerberinnen und Patentanwaltsbewerber lässt dies zu.
Zudem können Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihren Vorbereitungsdienst im Rahmen des Pflichtwahlpraktikums beim Bundespatentgericht ableisten.
Die Bewerbungsunterlagen sollten beinhalten:
- Bewerbungsschreiben mit genauer Angabe des Praktikumszeitraums
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Abiturzeugnisses
- Kopien der Examina bzw. Prüfungen oder Zwischenprüfungen
- Nachweis über Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz
Ihre Bewerbung richten Sie an:
Bundespatentgericht
Referat 3
Postfach 90 02 53
81502 München
oder elektronisch an: Bundespatentgericht@bpatg.bund.de
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für Schülerinnen und Schüler
Im Rahmen der Berufsorientierung bieten wir Schülerinnen und Schülern von Mittel-, Real- und Gesamtschulen sowie von Gymnasien Einblicke in die berufsspezifischen Tätigkeiten sowie in die gerichtliche Praxis an.
Im Einzelnen sind dies:
- Tätigkeiten in den Fachreferaten (Haushalt, Organisation, Personal, Hausverwaltung, Informationstechnik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Bibliothek) und
- Tätigkeiten der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste - Fachrichtung Bibliothek
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Bewerbungsschreiben mit genauer Angabe des Praktikumszeitraums und des Wunschbereichs
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Bestätigung der Schule über den Termin der Berufsorientierung
Ihre Bewerbung richten Sie an:
Bundespatentgericht
Referat 3
Postfach 90 02 53
81502 München
oder elektronisch an: Bundespatentgericht@bpatg.bund.de
Übrigens, ein erfolgreich abgeschlossenes Schülerpraktikum ermöglicht nicht nur einen spannenden Einblick ins Berufsleben, sondern auch gute Chancen auf einen späteren Ausbildungsplatz beim Bundespatentgericht.
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