Organisation
An der Spitze des Bundespatentgerichts steht die Präsidentin, unterstützt vom Vizepräsidenten. Die Richterinnen und Richter üben ihre Rechtsprechungstätigkeit in Senaten aus. Alle nicht zur Rechtsprechung gehörenden Tätigkeiten werden der Gerichtsverwaltung zugeordnet, die sich in Referate aufgliedert, deren Leitung regelmäßig Richterinnen oder Richtern übertragen wird.
Gerichtsleitung
Präsidentin Dr. Regina Hock
seit Mai 2021 Präsidentin des Bundespatentgerichts
10/2012 – 04/2021 Leiterin der Hauptabteilung 4 „Verwaltung und Recht“ am Deutschen Patent- und Markenamt
01/2011 – 09/2012 Leiterin der Hauptabteilung „Recht“ am Deutschen Patent- und Markenamt
2000 – 2010 Richterin und Referatsleiterin am Bundespatentgericht
1994 – 2000 Richterin am Amtsgericht München
1993 Promotion zum Dr. jur.
1992 – 1993 Staatsanwältin beim Landgericht München I
1991 – 1992 Referentin in der Bayerischen Staatskanzlei, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
1989 – 1991 Richterin am Landgericht München I, Pressekammer
1986 – 1989 Juristische Referendarausbildung in München
1981 – 1986 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Journalistenausbildung
1981 Abitur in München
Geboren am 18. Januar 1963 in München, 2 Töchter
Vizepräsident Martin Musiol
seit April 2025 Vizepräsident des Bundespatentgerichts
seit November 2017 Vorsitzender Richter eines Technischen Beschwerdesenats am Bundespatentgericht – seit Januar 2024 zusätzlich Vorsitzender Richter eines weiteren Technischen Beschwerdesenats
seit 11/2017 IT-Beauftragter des Bundespatentgerichts
01/2013 – 12/2019 Leitung des Referats 4 (Informationstechnik) des Bundespatentgerichts
seit 2011: Tätigkeit im IT-Bereich und im Referat 4 (Informationstechnik) des Bundespatentgerichts
07/2010 – 10/2017 Richter am Bundespatentgericht als technisches Mitglied in einem Technischen Beschwerdesenat
07/2009 – 07/2010 Richter kraft Auftrags beim Bundespatentgericht in einem Technischen Beschwerdesenat
02/2001 – 07/2009 Mitglied des DPMA als Patentprüfer und später als Gruppenleiter, Tätigkeiten in verschiedenen IT-Projekten
12/1992 – 01/2001 Tätigkeit in der Elektrizitätswirtschaft, u. a. als Abteilungs- und Bereichsleiter bei der Bayernwerk AG und der E.ON Energie AG
10/1987 – 12/1992 Studium der Elektrotechnik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Bilder: Bundespatentgericht, Katrin Sander
nach oben
Senate
Das Bundespatentgericht leistet seine Aufgaben in insgesamt 23 Senaten
(Stand 1. April 2025):
1 Juristischer Beschwerdesenat, 6 Nichtigkeitssenate, 8 Technische Beschwerdesenate, 4 Marken-Beschwerdesenate, 1 Marken- und Design-Beschwerdesenat, 1 Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat und 1 Beschwerdesenat für Sortenschutzsachen.
Zum 31. Dezember 2024 umfasste die Richterschaft des Bundespatentgerichts insgesamt 88 Mitglieder. Diese Gruppe setzte sich zusammen aus 27 Richterinnen und 61 Richtern, wovon 49 eine technisch-naturwissenschaftliche und 39 eine juristische Ausbildung haben.
Eine Besonderheit des Bundespatentgerichts im System des deutschen Gerichtsaufbaus besteht darin, dass sich die Richterschaft des Gerichts nicht nur aus Juristen, sondern auch aus Naturwissenschaftlern - technischen Richtern - zusammensetzt. Sie sind - wie die rechtskundigen Mitglieder auch - auf Lebenszeit ernannte Berufsrichter mit allen Rechten und Pflichten eines Berufsrichters. Die technischen Richter wirken in allen Verfahren mit, in denen es (auch) um die Eigenschaften einer technischen Erfindung geht, zum Beispiel in den Verfahren über die Erteilung eines Patents oder über eine Nichtigkeitsklage in Patentsachen sowie in den Löschungsverfahren, die sich auf Gebrauchsmuster beziehen. Dagegen sind die erkennenden Senate in markenrechtlichen Verfahren ausnahmslos mit rechtskundigen Mitgliedern besetzt.
Die Senate entscheiden je nach Verfahrensart in einer Besetzung mit drei, vier oder fünf Richtern.
nach oben
Gerichtsverwaltung
Die Gerichtsverwaltung ist nach der Rechtsprechung ein wesentlicher Bestandteil des Bundespatentgerichts. Sie ist zuständig für alle Aufgaben des Gerichts, die nicht zur Rechtsprechung gehören.
Die Gerichtsverwaltung gliedert sich in 6 Referate, die jeweils von einer Richterin / einem Richter oder einer Beamtin / einem Beamten des höheren Dienstes geleitet werden und mit Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes besetzt sind.
nach oben