Bundespatentgericht

Patent für eine wesentliche Schweinegrippe-Impfstoff-Komponente für nichtig erklärt

Ausgabejahr 2014
Datum 06.05.2014

Am 29. April 2014 hatte der 3. Senat des Bundespatentgerichts über drei Klagen von Unternehmen der GlaxoSmithKline-Unternehmensgruppe gegen das Patent DD 294 633 von Novartis zu entscheiden, das eine für die pharmakologische Wirkung von Grippe-Impfstoffen wesentliche Komponente, nämlich ein Adjuvans mit immunverstärkender Wirkung, betrifft. Das Patent wurde für nichtig erklärt.

Hintergrund der Nichtigkeitsklage war, dass Novartis aus dem Streitpatent gegen GlaxoSmithKline wegen der Herstellung des Impfstoffs „Pandemrix“ vorgeht, von dem das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundesländer Ende 2007 zur Abwehr einer befürchteten Influenza-Pandemie Impfdosen für rund 567 Millionen Euro bestellt hatten.

Aktenzeichen: 3 Ni 13/13

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