Bundespatentgericht

Schutzzertifikat für Minipille “Cerazette“ nichtig erklärt

Ausgabejahr 2014
Datum 08.05.2014

Am 6. Mai 2014 hatte der 3. Senat des Bundespatentgerichts über eine Klage der ratiopharm GmbH gegen das ergänzende Schutzzertifikat DE 199 75 011 von MSD Oss B.V. (Niederlande) zu entscheiden. Das Schutzzertifikat betrifft das Gestagen Desogestrel, das als einziger Wirkstoff in der sog. „Minipille“ enthalten ist, die von MSD unter der Marke „Cerazette“ vertrieben wird. Das Schutzzertifikat wurde für nichtig erklärt.

Aktenzeichen: 3 Ni 21/12

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