Bundespatentgericht

Teilerfolg für Apple – Samsung-Patent zur Demultiplexer-unterstützten Ratenanpassung teilweise für nichtig erklärt

Ausgabejahr 2014
Datum 09.05.2014

Am 7. Mai 2014 hatte der 5. Senat des Bundespatentgerichts über die Nichtigkeitsklage der Apple GmbH gegen das europäische Patent 1 114 528  der Samsung Electronics Co. Ltd. zu entscheiden. Das Streitpatent, das die Ratenabstimmung eines kanalkodierten Signals in einem UMTS-Mobilfunksystem betrifft, wurde teilweise für nichtig erklärt.

Aktenzeichen: 5 Ni 51/11 (EP)

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