Bundespatentgericht

Apple greift Samsung-Patent mit Erfolg an

Ausgabejahr 2013
Datum 11.04.2013

Am 10. April 2013 hat der 5. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts über die Klage der Apple GmbH mit Sitz in München gegen das europäische Patent 1 005 726 mit dem Titel „TURBO ENCODING/DECODING DEVICE AND METHOD FOR PROCESSING FRAME DATA ACCORDING TO QoS“ (in der deutschen Übersetzung: „Turbo-Encoder/Decoder und von der Servicequalität (QoS) abhängiges Rahmenverarbeitungsverfahren“) der SAMSUNG Electronics Co. Ltd. aus Korea entschieden. Das angegriffene Patent wurde sowohl in der erteilten Fassung als auch in den gestellten 14 Hilfsanträgen vom Senat für nichtig erklärt.

5 Ni 49/11 (EP)

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