Urteilsbegründung in dem Rechtsstreit um ein mRNA-Grundlagenpatent ist abrufbar –
Az. 3 Ni 23/22 (EP)
Ausgabejahr 2024
Datum 14.05.2024
In dem Nichtigkeitsverfahren betreffend den deutschen Teil des europäischen Patents 1 857 122 (DE 502 14 801) ist das Urteil des 3. Senats des Bundespatentgerichts vom 19. Dezember 2023 zwischenzeitlich an die Verfahrensbeteiligten zugestellt worden.
Das Patent war mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt worden.
Gegen die Entscheidung ist Berufung eingelegt worden – Az. X ZR 44/24.
Die anonymisierte Entscheidung steht Ihnen ab sofort zur Verfügung: 3 Ni 23/22 (EP)
Pressesprecherin: Simone Peters
Telefon 089 69937-260
Pressestelle@bpatg.bund.de
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