Entscheidung des Bundespatentgerichts von Bundesgerichtshof bestätigt – weiterer Vertrieb eines HIV-Medikaments gestattet
Ausgabejahr 2017
Datum 17.07.2017
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. Juli 2017 die Entscheidung des Bundespatentgerichts, den Antragstellerinnen einstweilig den weiteren Vertrieb des Arzneimittel Isentress mit dem Wirkstoff Raltegravir zur Behandlung von HIV-Infektionen zu gestatten, bestätigt (Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 11. Juli 2017 (Az.: X ZB 2/17).
Übereinstimmend mit dem Bundespatentgericht, ist der Bundesgerichtshof dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass die vorgerichtlichen Bemühungen der Antragstellerinnen, eine Zustimmung zur Nutzung der Erfindung zu angemessen geschäftsüblichen Bedingungen zu erlangen, unter den besonderen Gegebenheiten des vorliegenden Einzelfalls ausreichend waren.
Ferner teilt der Bundesgerichtshof die Auffassung des Bundespatentgerichts, dass ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Zwangslizenz gegeben ist, da das Medikament von bestimmten Gruppen HIV-infizierter und/oder an AIDS erkrankten Patienten aus medizinischen Gründen benötigt wird und diese nicht ohne erhebliche Gesundheitsrisiken auf andere Präparate ausweichen können. Dazu gehören insbesondere Säuglinge, Kinder unter zwölf Jahren, Schwangere, Personen, die wegen bestehender Infektionsgefahr eine prophylaktische Behandlung benötigen, und Patienten, die bereits mit Isentress behandelt werden und denen bei einer Umstellung auf ein anderes Medikament erhebliche Neben- und Wechselwirkungen drohen (siehe auch Pressemitteilungen des Bundespatentgerichts, zuletzt vom 17. Mai 2017).
Das Hauptsacheverfahren (3 Li 1/16) ist weiterhin anhängig. Termine für die mündliche Verhandlung sind für den 21. und 22. November 2017 anberaumt.
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