Zukunft der Patentgerichtsbarkeit in Europa
Europaweites Gerichtssystem für Patente - Experten diskutieren über Auswirkungen in Deutschland
Ausgabejahr 2010
Datum 19.07.2010
Was bedeutet die Schaffung eines europaweiten Patentgerichts? Welche Folgen hat dies speziell für Deutschland? Hierüber wurde heute im Münchner Justizpalast auf Einladung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk diskutiert. Anlass für die vom Bundesministerium der Justiz, dem Bundespatentgericht und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam ausgerichtete Veranstaltung waren die Pläne der Europäischen Kommission und des Rates zur Schaffung eines europäischen Patentgerichts. Diese wurden von Dr. Margot Fröhlinger, Leiterin der Direktion für wissensbestimmte Wirtschaft in der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission, näher erläutert. Das künftige europäische Patentgericht soll sich mit allen Patenten befassen, die vom Europäischen Patentamt erteilt werden.
Zu den Gästen/Teilnehmern zählten auch der seit dem 1. Juli amtierende Präsident des Europäischen Patentamts, Benoît Battistelli, die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts, Cornelia Rudloff-Schäffer, und zahlreiche weitere Vertreter der Justiz, der Patentämter, der Patentanwaltschaft und der Rechtsanwaltschaft.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger betonte die Bedeutung der geplanten Reformen: „Mit der europäischen Patentgerichtsbarkeit werden EU-weit geltende Patente zügig und kostengünstig durchsetzbar. Der gesamte Binnenmarkt wird davon profitieren, insbesondere aber Deutschland als ‚Patenteuropameister’," erklärte sie. „Ein starkes Patentrecht ist Motor für Innovationen.“
Leutheusser-Schnarrenberger weiter: „Wir haben in Brüssel intensiv verhandelt und sind mit den Regelungsvorschlägen für das europäische Patentgericht auf dem richtigen Weg. Mit großem Interesse erwarte ich das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum europarechtlichen Rahmen des vorgeschlagenen Gerichtsmodells.“
Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk freute sich über das
überwältigende Interesse an der Veranstaltung: "Es kamen hochkarätige Gäste und der Saal war mit 200 Besuchern bis an die Grenze gefüllt. Dies zeigt, dass das Thema von großer Bedeutung ist und von der Münchner Patentszene mit brennendem Interesse verfolgt wird".
Merk betonte: "Die künftige europäische Patentgerichtsbarkeit ist eine große Chance für die Integration des europäischen Binnenmarktes. Sie wirft aber, etwa mit Blick auf die daneben weiter bestehenden nationalen Patentgerichte sowie Patentstreitkammern und -senate, auch einige Fragen auf. Von besonderem Interesse ist, wo die Kammern des Gerichts errichtet werden. Hier sehe ich München sehr gut aufgestellt: Mit den zahlreichen hier ansässigen Institutionen und der starken Patentaktivität der bayerischen Unternehmen empfiehlt sich die "Patenthauptstadt" München als Standort der künftigen europäischen Patentgerichtsbarkeit."
Der Präsident des Bundespatentgerichts, Raimund Lutz, hob hervor, dass in dem aktuellen Entwurf zur europäischen Patentgerichtsbarkeit erfreulicherweise auch zahlreiche Elemente des deutschen Patentgerichtssystems wiederzufinden seien. Lutz: „Wir sind eines der wenigen auf den gewerblichen Rechtschutz spezialisierten Gerichte in Europa. Gerne sind wir bereit, unsere Kenntnisse und Erfahrungen in ein europäisches Patentgerichtssystem einzubringen.“
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