Bundespatentgericht

Staatswappen

Ausgabejahr 2009
Datum 26.02.2009

Das Bundespatentgericht hat die durch das Deutsche Patent- und Markenamt angeordnete Löschung folgender Bildmarke bestätigt:

Staatswappen der DDR

Die Marke war für verschiedene Waren, unter anderem verschiedene Kleidungsstücke, eingetragen. Das Bundespatentgericht hat ausgeführt, dass der Eintragung der Marke die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Markengesetz entgegenstünden. Die Marke bestehe aus der farbigen Abbildung des ehemaligen bis zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten von der ehemaligen DDR verwendeten Staatswappens. Mit diesem Wappen könne auch heutzutage noch zum einen auf den geografischen Ursprung von Waren aus der ehemaligen DDR hingewiesen werden. Die Marke sei darüber hinaus auch als Hinweis auf solche Produkte geeignet, die ihrer Art und Beschaffenheit nach Waren entsprächen, wie sie in der ehemaligen DDR hergestellt worden seien.

Aktenzeichen: 26 W (pat) 4/05

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